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Allgemeine Geschäftsbedingungen der proseed GmbH

Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der proseed GmbH und dem Auftraggeber gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit keine produkt- oder leistungsspezifischen allgemeinen Geschäfts- und/oder Nutzungsbedingungen gelten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die proseed GmbH nicht an, es sei denn, die proseed GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Mündlichen Nebenabreden sollen durch einen dauerhaften Datenträger, z.B. per E-Mail dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die proseed GmbH.

§ 1 Vertragsgegenstand

Die proseed GmbH (nachfolgend: proseed) ist Dienstleister im Bereich Online Marketing. proseed ermöglicht es dem Auftraggeber, seine Produkte und Dienstleistungen effektiv und zielgruppensicher im Internet zu bewerben und den Erfolg seiner Werbemaßnahmen zu bemessen. Hierzu nutzt proseed unter anderem diverse Softwarelösungen (Bid-Management, Webanalyse, Sponsored Links, Index-Einträge in Suchmaschinen etc.). Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in § 3 dieser AGB und dem zwischen Auftraggeber und proseed abgeschlossenen Vertrag.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. proseed unterbreitet dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über einzelne Leistungen von proseed. Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahmeerklärung durch den Auftraggeber. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und proseed kommt mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung bei proseed zustande.
  2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  3. Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn proseed ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
  4. Mitarbeiter von proseed können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Garantieerklärungen abgeben.

§ 3 Leistungsbeschreibung

  1. proseed optimiert die Homepage und vereinbarte Webseiten des Auftraggebers. proseed meldet die optimierten und erstellten Seiten in ausgewählten Suchdiensten und Verzeichnissen an. Die für die Optimierung aufgewandten Leistungen werden, sofern keine andere Abrechnungsform vereinbart ist, durch proseed auf der Basis von Stunden-/Tagessätzen abgerechnet, die angefallenen Fremdkosten werden an den Auftraggeber weiterbelastet.
  2. proseed erbringt Beratungsleistungen hinsichtlich Vermarktungsprojekten, Marketingsbudgets, Planung und Durchführung von Verkaufskampagnen. Hierbei verwendet proseed diverse Softwarelösungen (Bid-Management, Webanalyse, Sponsored Links, Index-Einträge in Suchmaschinen etc.).Die für die Optimierung aufgewandten Leistungen werden durch proseed, sofern keine andere Abrechnungsform vereinbart ist, auf der Basis von Stunden-/Tagessätzen abgerechnet.
  3. proseed erbring für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich des Kampagnenmanagements. Hierfür schließt proseed im Namen des Auftraggebers einen entsprechenden Vertrag mit Reichweitenpartnern (z.B. Yahoo, Google, etc.) ab. Die für das Kampagnenmanagement aufgewandten Leistungen werden durch proseed auf der Basis von Stunden-/Tagessätzen abgerechnet, die angefallenen Fremdkosten werden an den Auftraggeber weitergereicht.
  4. proseed vermarktet und verkauft Softwarelizenzen von Drittanbietern. Beim Verkauf von Lizenzen von Drittanbietern werden zum Teil Unterlizenzen vergeben, für die proseed eine Lizenzgebühr des Auftraggebers erhält. Hierüber wird ein gesonderter Lizenzvertrag geschlossen. Die Lizenzbedingungen des Drittanbieters gegenüber proseed werden dem Auftraggeber mitgeteilt und gelten in jedem Fall auch gegenüber dem Auftraggeber im Falle von Widersprüchen. Bei der Vermarktung von Lizenzen von Drittanbietern wird das Rechtsverhältnis direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter hergestellt.

§ 4 Gewährleistung und Garantie

  1. proseed übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Sollte die Leistung von proseed nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen, verpflichtet sich der Auftraggeber, proseed dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels zu melden.
  2. proseed gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder sicher vorhanden sind. proseed gewährleistet daher insbesondere nicht die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über proseed-Server erfolgen.
  3. Sind die von proseed entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet proseed gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet proseed nur, wenn sie diese Mängel zu vertreten hat.
  4. proseed haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftraggeber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. proseed haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens proseed dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind von proseed nicht beeinflussbar.
  5. proseed kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Online Marketing Strategie.
  6. Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem § 4. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber proseed gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen von proseed beruhen.
  8. proseed haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers einwandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht von proseed zu vertreten.

§ 5 Haftung

  1. proseed haftet unbeschränkt, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt.
  2. In sonstigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet proseed nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden und ist beschränkt:

bei Lieferung und Leistungen auf die Auftragssumme;

bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr.

  1. proseed ist für die Inhalte, die der Auftraggeber proseed zur Verfügung stellt, nicht verantwortlich. Der Auftraggeber versichert proseed, dass ihm die Nutzungsrechte, insbesondere in Bezug auf die Markennamen zu bewerbender Produkte, durch die jeweiligen Rechtsinhaber eingeräumt wurden. Gleiches gilt für die Verwendung von Domain-Namen. proseed ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Der Auftraggeber stellt proseed von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, diejenigen Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  2. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn proseed die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von proseed nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistung nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet proseed nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereit gehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 6 Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von proseed oder im Auftrag von proseed handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

§ 7 Höhere Gewalt

  1. Mit Ausnahme der Erfüllung von Zahlungspflichten haftet keine Partei der anderen Partei für die Nichterfüllung oder den Verzug mit Leistungspflichten aus dem Vertrag, soweit die Nichterfüllung oder der Verzug auf Umständen beruhen, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen. Solche Umstände schließen insbesondere höhere Gewalt durch Naturereignisse oder den Ausfall der allgemeine Stromversorgung und Telekommunikationsleitungen ein.
  2. Kann eine Partei die verschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. Die andere Partei ist für den gleichen Zeitraum von der Gegenleistung befreit.

§ 8 Schutzrechte

  1. Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an Leistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, einschließlich Quellcodes, Datenbanken, Hardware oder anderem Material, wie Analysen, Entwicklungen, Dokumentationen und Berichten, sowie am Vorbereitungsmaterial verbleiben ausschließlich bei proseed oder ihren Lizenzgebern. Der Auftraggeber erhält lediglich das Nutzungsrecht und die Berechtigungen, die ausdrücklich gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sonstigen allgemeinen Bedingungen, vertragliche oder auch sonstige Weise gewährt worden sind.
  2. proseed behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den mit der proseed Software gewonnenen Daten, den Inhalten der Datenbank sowie an der mitgelieferten Software und der Dokumentation ausdrücklich vor.
  3. Der Auftraggeber darf die mittels der proseed Software gewonnenen Daten und Auswertungen nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Dies schließt das Recht ein, für die eigene Nachbereitung ein Analyseergebnis abzuspeichern. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ist in dem jeweiligen Vertrag geregelt.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Nach Vertragsende hat proseed das Recht, die Weiterleitung von Besuchern aus dem von proseed generierten Suchmaschinen-Einträgen oder sonstigen Werbemitteln unverzüglich einzustellen.
  4. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch proseed liegen unter anderem vor, wenn:

a) der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet;

b) Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird,

c) der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.

§ 10 Mitwirkung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit proseed die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von proseed unverzüglich zu untersuchen und mängelschriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt proseed auf Anfordern des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von proseed vorliegen, kann proseed den Aufwand in Rechnung stellen.
  3. Kommt der Auftrageber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist proseed von der Leistungspflicht befreit. Leistet proseed dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
  4. Sollte proseed von Seiten des Auftraggebers kein FTP-Zugriff oder kein CMS-Login gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).
  5. proseed ist berechtigt, nach Auftragseingang durch den Auftraggeber dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten von proseed nach Außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags, wie die Höhe des Auftragsvolumens, vereinbarte Keywords, etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.

§ 11 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise für die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Verträgen. Alle Beträge sind Netto-Beträge, zu denen zusätzlich, sofern gesetzlich vorgeschrieben, die Umsatzsteuer zu entrichten ist. Die Rechnungstellung erfolgt grundsätzlich monatlich.
  2. Der Verzug bestimmt sich nach den §§ 284, 286 und 288 BGB. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  3. Für Leistungen, die proseed nicht am derzeitigen Geschäftssitz (Frankfurt) erbringen kann, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden nach den tatsächlich angefallenen Kosten, Fahrten mit dem eigenen Pkw und Spesen nach den jeweils gültigen steuerlich absetzbaren Höchstsätzen berechnet.
  4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – soweit zulässig – Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.